Ab dem 01.01.2009 müssen für alle Verpackungen, die bei einem privaten Endverbraucher (sogenannten Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden, unabhängig davon, wie gering die Menge an Verpackungen ist. Dies gilt für alle gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und in Umlauf bringen (Erst-Inverkehrbringer). Ab dem 01.01.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft. Das heißt: Wer zur Lizenzierung verpflichtet ist, dies aber nicht tut, läuft Gefahr bestraft zu werden. Eine Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt, d.h. lizenzierte Verpackungen tragen und benötigen keine Kennzeichnung. "Endverbraucher" sind im Sinne der neuen Verpackungsverordnung z.B. auch kleinere Betriebe, Ärzte, Behörden, Gastronomische Betriebe usw., also alle, die anfallende Verpackungen über den "Hausmüll" entsorgen.
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