Ein Werkzeughersteller verpackt seine Produkte in Kartons und sendet sie an den Fach-Großhandel. Da die Ware nicht zum Endkunden geht, müssen die Verpackungen nicht lizenziert werden und es fallen somit keine Lizenzgebühren an! Der gleiche Hersteller betreibt einen Shop im Internet und versendet seine Werkzeuge nach dem Verkauf an Endverbraucher. Da die Ware zum Endkunden geht und der Werkzeughersteller "Erst-Inverkehrbringer" ist, müssen die verwendeten Verpackungsmaterialien lizenziert werden. Für alle Waren (Verpackungen) die ins Ausland gehen, fallen keine Lizenzgebühren an.
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